Übertritt

Aufnahme:
Jede Schülerin, jeder Schüler lernt anders, weil jeder Mensch anders ist. Jeder hat ganz besondere Begabungen – und auch die Entwicklung kann eine ganz individuelle sein.

Schullaufbahnentscheidungen können daher nicht einheitlich nach der 4. Klasse getroffen werden – entscheidend für die Schülerinnen und Schüler ist ein durchlässiges und begabungsgerechtes Schulsystem, das Veränderungen zulässt. Das Bayerische Schulsystem bietet diese Möglichkeit der verschiedenen Wege zum angestrebten Ziel.

Vor allem die Bayerische Wirtschaftsschule bietet Schülerinnen und Schülern eine ideale Möglichkeit des „Durchstarts“ – ein echter Geheimtipp.

Die Wirtschaftsschule gibt es in verschiedenen Formen:

  • vierstufig: nach der 6. Klasse (Klasse 7 bis 10)
  • dreistufig: nach der 7. Klasse (Klasse 8 bis 10)
  • zweistufig: nach der 9. Klasse (Klasse 10Z und 11Z)

Seit dem Schuljahr 2018/2019 bietet unsere Schule eine vorbereitende 6. Klasse an. Mit dem Schuljahr 2023/2024 wird auch die neue 5. Klasse hinzukommen. Nähere Informationen hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht.

Aufnahmebedingungen:

Eintritt in die 6., 7. oder 8. Klasse: 

  • aus der Mittelschule: 2,66 in Deutsch, Mathematik und Englisch oder Probeunterricht in Deutsch und Mathematik mit mindestens einer 3 und einer 4 (Bei 4 und 4 entscheiden die Eltern über die Aufnahme in die Wirtschaftsschule)

Eintritt aus Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule, Realschule oder Gymnasium:

  • Vorrückungserlaubnis in die Eingangsstufe erhalten oder
  • im Jahreszeugnis in den Vorrückungsfächern, die auch in der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder
  • in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4

Eintritt in eine höhere Jahrgangsstufe:

  • Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 28 WSO)
  • Probezeit


Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule:

  • qualifizierender Abschluss der Mittelschule oder
  • erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit oder
  • mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen oder
  • die Jahrgangsstufe 9 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt.
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